OLG Hamm - Beschluss vom 01.07.2004 (4 Ss 379/04)
I. Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr zu einer Geldbuße in Höhe von 250,- EUR [...]