OLG Stuttgart - Beschluss vom 16.06.2008 (1 Ss 187/08)
I. Das Amtsgericht Heilbronn hat den Betroffenen wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons durch Halten des Hörers zu einer Geldbuße von 40,00 EUR verurteilt. Es hat festgestellt: Der Betroffene befuhr am 15. [...]