BGH - Beschluß vom 04.01.1999 (IX ZR 429/98)
I. Der Beklagte ist in der Berufungsinstanz verurteilt worden, als Bürge an die Klägerin 241.004,74 DM nebst Zinsen zu zahlen. Ihm ist nachgelassen worden, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von [...]