Hier erfahren Sie alles, was Sie als Anwalt über den Bußgeldbescheid wissen sollten

In Ordnungswidrigkeitenverfahren haben Sie als Anwalt sehr häufig mit Bußgeldbescheiden zu tun. Daher lohnt es sich, sich eingehend mit den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Bußgeldbescheides auseinander zu setzen! Hier finden Sie Einführungstexte, die das gesamten relevanten Praxiswissen über den Bußgeldbescheid enthalten, aber keinen unnötigen theoretischen Ballast. Außerdem stehen Ihnen Muster für den erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zur Verfügung.

Die ersten Schritte im Owi-Mandat: Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag (Muster)

Ihr Mandant bittet Sie, gegen seinen Bußgeldbescheid vorzugehen. Nutzen Sie für ein effizientes Vorgehen unser Muster, um den EInspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen!

Mehr erfahren

Das essentielle Praxiswissen über den Bußgeldbescheid (Einführung)

§ 65 OWiG regelt die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit durch den Bußgeldbescheid. Als Maßnahme einer Verwaltungsbehörde stellt der Bußgeldbescheid einen Verwaltungsakt dar, wohl der einzige, bei dem nur eine Angriffsfrist von zwei Wochen besteht. Der Bußgeldbescheid ist das verwaltungsrechtliche Pendant zum Strafbefehl. Mehr erfahren Sie hier.

Mehr erfahren

Checkliste: Welche Angaben muss der Bußgeldbescheid enthalten?

Der Inhalt des Bußgeldbescheids ist insbesondere geregelt in:·§ 66 OWiG;·§ 105 OWiG i.V.m. § 464 Abs. 1 StPO. Hier finden Sie ein praktische Checkliste zur Prüfung.

Mehr erfahren

Der Erlass des Bußgeldbescheides im automatisierten Verfahren - diese Anforderungen stellt die Rechtsprechung (Einführung)

Für den Erlass eines Bußgeldbescheides wird in der Rechtsprechung auch im automatisierten Verfahren regelmäßig die "individuelle" oder "umfassende" Prüfung gefordert (OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95, NZV 1997, 196), doch das ist letztlich nur Verfassungslyrik. Ein "rein automatisierter" Vorgang ohne Prüfung des Einzelfalls sei unzulässig, so der BGH - was genau Sie prüfen müssen, wenn der Bußgeldbescheid im automatisierten Verfahren erlassen wurde, erfahren Sie auf dieser Seite.

Mehr erfahren

Der siebte Bußgeldbescheid in derselben Sache? So beachten Sie das Gebot des sichersten Weges (Einführung mit Muster)

Gelegentlich ergehen bei der Ahndung der massenhaft anfallenden Verkehrsordnungswidrigkeiten versehentlich mehrere "identische" Bußgeldbescheide. Es gilt der Grundsatz "ne bis in idem". Dieser hat Verfassungsrang, Art. 103 Abs. 3 GG. Wird ein zweiter Bußgeldbescheid aufgrund derselben Tat erlassen ohne Rücknahme des ersten, so ist der zweite nichtig, so der erste in Rechtskraft erwachsen ist - in der Praxis muss jedoch auch gegen den zweiten Bußgeldbescheid vorgegangen werden. Mehr dazu erfahren SIe auf dieser Seite. Nutzen Sie für Ihr Vorgehen gegen den zweiten Bußgeldbescheid unser hilfreiches Muster.

Mehr erfahren

Notwendige Angaben zur Tat - was aus dem Bußgeldbescheid hervorgehen muss (Einführung)

Unmissverständlich muss der Bußgeldbescheid darlegen, welche Tatsachen die Verwaltungsbehörde für erwiesen hält. Verwechselungen müssen ausgeschlossen sein. Hier finden Sie alles, was Sie als Verteidiger über den Tatbegriff wissen müssen - mit hilfreichen Hinweisen für die Praxis.

Mehr erfahren

Checkliste: Beweisaufnahme und Beweisantrag

Mit dieser Checkliste beherrschen Sie im OWi-Verfahren die Beweisaufnahme und den Beweisantrag. Alle wichtigen Punkte in einer Tabelle.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!