Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscher (Änderung des § 189 GVG sowie Schaffung eines Gerichtsdolmetschergesetzes)

Die Standards für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sind in den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Anforderungen sowohl an die persönlichen als auch an die fachlichen Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich.

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Es sollen nunmehr durch die StPO Reform 2019 einheitliche Standards festgelegt werden. Dies soll durch ein auf Grund der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes neu zu erlassendes Gerichtsdolmetschergesetz geschehen.

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Eine Abweichung der Länder von diesem Standard wäre dann nicht mehr möglich. Die Pflichten, denen ein Gerichtsdolmetscher nachkommen muss – namentlich die gewissenhafte und unparteiische Ausführung der Tätigkeit und Verschwiegenheit –, sollen gesetzlich festgelegt und zudem ein bundeseinheitliches, öffentliches Verzeichnis aller beeidigten Dolmetscher geschaffen werden.

Auch die Zuständigkeit für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung der Dolmetscher und Übersetzer sowie deren persönlichen Voraussetzungen werden normiert. Schließlich sollen fachliche Standards im Sinne des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004 über die Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer/innen, Dolmetscher/innen und Gebärdendolmetscher/innen normiert werden.

Kritik: Dieses Reformvorhaben wird von allen Seiten begrüßt. Einheitliche Qualitätsstandards sind nach den Erfahrungen aus der Praxis zwingend notwendig. Hier bleibt abzuwarten, ob diese durch die geplanten Änderungen in der gewünschten Form erreicht werden können. Definitiv stellt dieser Vorstoß jedoch einen Schritt in die richtige Richtung dar.