Baurecht -

Neuerungen im Bauplanungsrecht

Änderung des Baugesetzbuches zum 01.01.2007

Hinter dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007, verbergen sich eine Reihe nicht unerheblicher Änderungen des Baugesetzbuches und der Verwaltungsgerichtsordnung.

  1. Es wird die Möglichkeit für die Gemeinden neu eingeführt, Bebauungspläne der „Innenentwicklung“ zu erlassen (§ 13 a BauGB neu). In einem beschleunigten Verfahren, angelehnt an die Vorschriften des § 13 BauGB, können Bebauungspläne „für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ aufgestellt werden. Im Einzelfall kann auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
  2. Gem. § 215 BauGB neu wird die Einspruchsfrist gegen Flächennutzungspläne und städtebauliche Satzungen von bisher 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt. Dementsprechend wird auch die Verwaltungsgerichtsordnung geändert und die Frist zur Erhebung einer Normkontrolle auch auf 1 Jahr verkürzt.
  3. Im Rahmen eines Normkontrollverfahrens sind nur Einwendungen zu berücksichtigen, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) rechtzeitig geltend gemacht wurden. Entsprechend den Planfeststellungsverfahren sind zu spät vorgebrachte Einwendungen präkludiert.
  4. Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung gem. § 34 Abs. 3 a BauGB kann im Innenbereich auch dann im Einzelfall abgewichen werden, wenn es sich um die „Errichtung, Änderung oder Erneuerung einer zulässiger Weise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken“ handelt. Insofern zielt der Gesetzgeber auf eine weitere Verdichtung der Innenbereiche ab.
  5. Weitere Änderungen finden sich im Bereich der Regelung von Sanierungssatzungen, der Stadtentwicklung und der vorhabenbezogenen Bebauungspläne.

Quelle: Rechtsanwalt Karl Schwab - vom 15.01.07