Erbrecht

Gegenstand der Zuwendung ist der Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB gegen den Treuhänder auf Rückübereignung des Treuguts.

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Mit Outsourcing ist das Auslagern bestimmter Arbeiten durch Vergabe an fremde Dienstleister gemeint.

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Der Pflichtteilsberechtigte hat sich eine Zuwendung des Erblassers nur dann auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser die Zuwendung…

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Justizministerin Brigitte Zypries will das Pflichtteilsrecht ändern.

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Geht begünstigtes Betriebsvermögen durch Erwerb von Todes wegen auf mehrere Erwerber über, so stellt sich die Frage, wie der Freibetrag nach § 13a…

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