Familienrecht -

EU-Kinderrechtsstrategie

Das Europäische Parlament begrüßt den Beschluss der Regierungskonferenz vom 19.10.2007, die Rechte des Kindes als eines der Ziele in den Vertrag von Lissabon einzubeziehen, um so eine neue Rechtsgrundlage für die Rechte des Kindes zu schaffen.

Es spricht sich jedoch für zahlreiche Ergänzungen, wie z.B. beim Kampf gegen Kinderhandel und Pädophilie im Internet aus. Die Abgeordneten plädieren außerdem für ein "Europäisches Frühwarnsystem für Kindesentführungen" sowie für eine "EU-weite Hotline für Hilfe suchende Kinder".

Kampf gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und -pornographie 

Die Abgeordneten plädieren für "eine einheitliche extraterritoriale strafrechtliche Vorschrift" in der gesamten EU über die Rechte des Kindes, insbesondere was den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und -pornographie betrifft.
 
Europäisches Frühwarnsystem für Kindesentführungen

Die Kommission sei aufgefordert, einen Vorschlag für die "Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für Kinderrechte" vorzulegen, mit deren Mittel die EU-Kinderrechtsstrategie sowie "kinderspezifische Projekte", wie etwa ein "Europäisches Frühwarnsystem für Kindesentführungen" finanziert werden könnten.
 
Hotline für Hilfe suchende Kinder einzurichten

Die Abgeordneten begrüßen den Plan, eine EU-weite Hotline für Hilfe suchende Kinder einzurichten und weisen darauf hin, dass dieser Dienst "kostenlos und 24 Stunden am Tag" verfügbar sein müsse. Es sei zudem wichtig, dass die Information über die Rechte der Kinder auf "kindgerechte Art und mittels geeigneter Hilfsmittel", wie einer kindgerechten Website, vermittelt werden.
 
Aktiver Kampf gegen jede Form der Ausbeutung von Kindern

Die Abgeordneten fordern "sämtliche Organe und die Mitgliedstaaten" auf, sich "aktiv im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern, Kinderhandel, Pädophilie, die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet, Kinderprostitution und Sextourismus mit Kindern" zu engagieren und dabei "alle nötigen Maßnahmen" zu ergreifen, damit die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften abgeschlossen werden kann.
 
Kein Online-Zahlungsverkehr für Anbieter von kinderpornografischem Material
 
Ihre Unterstützung sprachen die Parlamentarier für das Engagement der Kommission aus, die derzeit mit den wichtigsten Kreditkartenherausgebern prüft, ob es technisch möglich ist, Websites, auf denen kinderpornografisches Material verkauft wird, vom Online-Zahlungsverkehr auszuschließen. Aber auch andere Akteure in der Wirtschaft, wie Banken, Wechselstuben, Internetanbieter und Suchmaschinenbetreiber, seien aufgefordert, sich aktiv am Kampf gegen sämtliche Formen der Ausbeutung zu beteiligen.

In der EU verkaufte Erzeugnisse durch Kinderarbeit

Erzeugnisse, die in der EU verkauft werden, seien möglicherweise durch Kinderarbeit hergestellt worden. Demzufolge fordert das Parlament die Kommission auf, einen "Mechanismus" einzuführen, mit dem Opfer von Kinderarbeit in den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten Rechtsmittel gegen europäische Unternehmen einlegen können.
 
Gegen Kopftuchverbot und Hijab mindestens in der Grundschule

Abgelehnt hat das Parlament heute einen Antrag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, der den Mitgliedstaaten "mit Nachdruck" empfahl, ein Verbot von Kopftuch und Hijab mindestens in der Grundschule, um das Recht, Kind sein zu dürfen, stärker festzuschreiben und spätere echte und nicht erzwungene Wahlfreiheit zu gewährleisten.

Grundrecht der Kinder auf Familie

Innerhalb der EU leben 19% der Kinder unter der Armutsgrenze, weshalb Hilfsmaßnahmen notwendig sind, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Hinsichtlich Adoptionen möchte das Parlament prüfen, ob es möglich ist, ein "Gemeinschaftsinstrument" für diesen Bereich zu schaffen, durch das die Qualität der Betreuung verbessert werde. Nur so könne man das "Grundrecht der Kinder auf Familie" ermöglicht werden. 

Quelle: Europäisches Parlament - Pressemitteilung vom 16.01.08