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Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Das Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) vom 07.08.2008 wurde am 18.08.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Zweck des EEWärmeG ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern (§ 1 Abs. 1 EEWärmeG).

Um diesen Zweck unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu erreichen, soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 auf 14 % erhöht werden (§ 1 Abs. 2 EEWärmeG).

Um dieses Ziel zu erreichen müssen die Eigentümer von Neubauten ab dem 01.01.2009 anteilig regenerative Wärmequellen nutzen. Die Einzelheiten regeln die §§ 5 bis 8 EEWärmeG. Außerdem können die Länder eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen (§ 3 EEWärmeG). In Ausnahmefällen wie z.B. technischer Unmöglichkeit kann von einer Verpflichtung zur Nutzung Erneuerbarer Energien abgesehen werden (§ 9 EEWärmeG).

Gleichzeitig stehen zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme bis zum Jahr 2012 jährlich bis zu 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung (§ 13 EEWärmeG).

Hinweis

Die BMU-Broschüre "Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?" erläutert, wer durch das neue Gesetz wozu verpflichtet wird, ab wann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt und was aus technischer Sicht zu beachten ist. Sie informiert zudem über die Fördermöglichkeiten.
Die Broschüre kann unter der Bestellnummer 2148 kostenlos beim BMU bestellt werden, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Telefon: 022899/305-33 55, Fax: 022899/305-33 56.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: BMU - Pressemitteilung vom 18.08.08