Miet- und WEG-Recht -

Mieterbund empfiehlt Bedarfsausweis

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Einführung des Energieausweises, kritisiert jedoch, dass es zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen gibt.

Ab dem01.07.2008 müssen Eigentümer und Vermieter bei einem Verkauf oder einer beabsichtigten Vermietung ihrer Immobilie den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Das gilt für alle Häuser, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Für später gebaute Häuser muss der Energieausweis erst ab dem 01.01.2009 präsentiert werden. Ausnahmen gelten für unter Denkmalschutz stehende Gebäude.

Nach dem Willen des Gesetzgebers gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während bei einem Bedarfsausweis der Energiebedarf des Gebäudes berechnet wird, stellt der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauch der Nutzer im Haus ab.

Der Vermieter kann sich grundsätzlich frei entscheiden, welche Art von Energieausweis er erstellen lässt. Bedarfsausweise sind zwingend nur für ältere Häuser – Bauantrag bis 1. November 1977 – mit weniger als 5 Wohnungen vorgeschrieben. Bis zum 1. Oktober 2008 kann der Eigentümer aber auch hier noch frei wählen, welchen Typ Energieausweis er vorlegen will. Der einmal ausgestellte Energieausweis bleibt 10 Jahre gültig.

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB): „Wir begrüßen die Einführung des Energieausweises. Er gibt Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes. Mieter und Käufer können jetzt verschiedene Häuser miteinander vergleichen. Die Entscheidung, welches Objekt angemietet oder gekauft wird, kann dann auch von der energetischen Qualität, das heißt der Höhe der künftigen Heizkosten, abhängig gemacht werden. Für Vermieter wird gleichzeitig ein Anreiz geschaffen, die energetische Sanierung voranzutreiben, das heißt den Empfehlungen im Energieausweis zu folgen und zu modernisieren.“

Kritik übte der Mieterbund-Präsident daran, dass es zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen gibt. „Das Ziel, Transparenz und Vergleichbarkeit von Immobilien herzustellen, wird konterkariert, wenn es qualitativ unterschiedliche Typen von Energieausweisen gibt. Wir haben immer eine einheitliche Lösung gefordert und setzen dabei eindeutig auf den Bedarfsausweis“, erklärte Rips. Hier geht es um die objektive Berechnung des Energiebedarfs durch Fachleute für das Gebäude. Dagegen beruht das Ergebnis des Verbrauchsausweises auf den letzten drei Heizkostenabrechnungen der Vormieter. Rips: „Ich fürchte, dass viele Vermieter nur einen Verbrauchsausweis anfertigen lassen. Billig-Versionen dieses Typs gibt es schon für 10 bis 15 Euro im Internet. Der Sinn und Nutzen eines derartigen Energieausweises ist höchst zweifelhaft, Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet.“

Der Energieausweis gilt nicht für die einzelnen Wohnungen, sondern immer für das ganze Haus. Vorgelegt werden muss er nur Kauf- oder Mietinteressenten. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, eine Kopie des Energieausweises auszustellen. Er muss lediglich Einsicht in den Energieausweis verschaffen. Die Energieeffizienz des Gebäudes wird mit Hilfe einer Farbskala verdeutlicht. Im grünen Bereich ist der Energiebedarf am niedrigsten, je weiter die Farbe in Richtung Rot geht, desto höher ist der Energiebedarf bzw. Verbrauch. Auf dem Energieausweis sind außerdem Vergleichswerte angegeben, und es werden Modernisierungsempfehlungen aufgeführt. Der Vermieter muss diese Modernisierungen aber nicht durchführen. Es handelt sich hier lediglich um Anregungen. Der Energieausweis will Vermieter motivieren, für eine bessere Energieeffizienz zu sorgen. Legt der Vermieter keinen Energieausweis vor oder sind die Angaben falsch, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

Der DMB empfiehlt:

  • Mieter sollten immer einen Bedarfsausweis verlangen.

  • Mieter sollten sich eine Kopie des Energieausweises aushändigen lassen.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V. - Pressemitteilung vom 27.06.08