Sozialrecht -

Bundesrat verlangt Vermittlungsverfahren zum Wohngeldrecht

Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung am 23.05.2008 den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften überarbeiten zu lassen.

Dabei wenden sich die Länder nicht generell gegen die Erhöhung des Wohngeldes, sondern gegen die neu eingeführte Heizkostenkomponente, die gesondert ausgewiesen wird.

Deren Berücksichtigung würde regelmäßige Erhöhungen des Wohngeldes allein aufgrund steigender Energiekosten indizieren, befürchtet der Bundesrat. Dies käme einer vollständigen Übernahme der Kostensteigerungen nahe und gehe damit über den Charakter eines Mietzuschusses hinaus - so die Begründung. Vielmehr sollten das bisherige System beibehalten und die angestiegenen Heizkosten im Rahmen erhöhter Tabellenwerte angemessene Berücksichtigung finden.

Zudem fordert der Bundesrat eine andere Kostenverteilung. Statt eines Festbetrages verlangen die Länder eine prozentuale Beteiligung des Bundes an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, um flexibel auf die gestiegenen Fallzahlen reagieren zu können. Die Verpflichtung des Bundes, 20 Prozent der reinen Länderausgaben zu tragen, müsse wegen des Sachzusammenhangs im SGB XII, nicht aber im Wohngeldgesetz festgeschrieben werden. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits im Herbst 2007 verständigt, weshalb der Bundesrat nunmehr auf Einhaltung der Zusage der Bundesregierung besteht.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 23.05.08