Sozialrecht -

Bundesregierung pro Verrechnung der Abwrackprämie

Die Bundesregierung bekräftigt ihre Auffassung, wonach die Zahlung der Abwrackprämie mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende verrechnet werden müsse.

Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/14156) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 16/14128) - "Rechtliche Auseinandersetzungen zum Ausschluss von Grundsicherungsbeziehenden bei der Abwrackprämie"

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke betont die Bundesregierung, die Abwrackprämie sei eine für die Hilfsbedürftigen so günstige finanzielle Einnahme, dass daneben Leistungen der Grundsicherung nicht mehr gerechtfertigt seien. Für eine Nichtanrechnung müssen ”ganz besondere Umstände“ vorliegen, heißt es in dem Schreiben.

Die Bundesregierung teilt damit die Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen, das mit Urteil vom 03.07.2009 — L 20 B 66/09 AS ER in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden hat, dass eine Anrechnung als einmalige Einnahme erfolgen müsse, da sie die Lage des Empfängers günstig beeinflusse.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Bundestag - hib-Meldung Nr. 266 vom 29.10.09