Verkehrsrecht -

Änderung der Fahrpersonalverordnung

Der Bundesrat hat der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vorgelegten Fahrpersonalverordnung zugestimmt.

Die Verordnung sieht vor, dass Fahrzeuge von Handwerkern und Verkaufsfahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t von allen Aufzeichnungspflichten befreit werden. Bislang war dies nur bei einem Einsatz der Fahrzeuge im Umkreis von 50 Kilometer möglich.

Mit dem heutigen Votum des Bundesrates wird das deutsche Recht an die geänderten Sozialvorschriften im Straßenverkehr der Europäischen Union angepasst. Die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln die Lenk- und Ruhezeiten der Lkw- und Busfahrer. Sie gelten für Lkw grundsätzlich ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und für Busse, die zur Beförderung von mehr als neun Personen bestimmt sind.

Mit der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 werden auch Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz verbessert, in dem die Kontrollmöglichkeiten verbessert, die Ahndung von auch im Ausland begangenen Verstößen ermöglicht und eine Verantwortlichkeit des Unternehmers für vom Fahrer begangene Vergehen eingeführt wurde.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 17.01.08