Verkehrsrecht -

Europaweite Durchsetzung von Verkehrsvorschriften

Das Europäische Parlament hat über die Richtlinie zur "Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften" abgestimmt.

Die neuen Vorschriften betreffen Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Überfahren eines roten Stopplichts, die Autofahrer in einem anderen Mitgliedsstaat als dem ihrigen begangen haben.

Strafzettel aus dem europäischen Ausland

Der grenzübergreifende Informationsaustausch soll auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür soll ein EU-weites elektronisches Netz aufgebaut werden, das den Informationsaustausch auf sicherem Wege ermöglicht und die Vertraulichkeit der übermittelten Daten gewährleistet.

Der Deliktbescheid soll Angaben zur Höhe der Geldbuße sowie zu Zahlungsmodalitäten, Zahlungsfrist und Möglichkeiten zur Anfechtung des Bescheids enthalten.

Folgen bei Nichtzahlung

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Kontrollpraktiken zu harmonisieren, damit sie auf Unionsebene vergleichbar sind. Auch Bußgelder sowie die technische Ausrüstung für Verkehrssicherheit sollten zukünftig harmonisiert werden.

Weigert sich ein Verkehrssünder zu zahlen, so soll der Fall von der zuständigen Behörde des Staates, in dem das Delikt begangen wurde, geprüft werden. Der Adressat des Deliktbescheids muss zudem darüber unterrichtet werden, dass seine Zahlungsverweigerung den Behörden seines Wohnsitzstaates übermittelt werden kann, um Zuwiderhandlungen und Entscheidungen über die Verhängung von Sanktionen besser verfolgen zu können.

EU-weite Verkehrssicherheitsvorschriften

Die neue Richtlinie ist darauf ausgerichtet, die Anzahl der Geschwindigkeitskontrollen in den Mitgliedsstaaten, in denen die Zahl der Verkehrstoten über dem Durchschnitt und die Abnahme der Verkehrstoten unter dem Durchschnitt der Europäischen Union liegt, um 30 % zu erhöhen. Hinsichtlich von Trunkenheit im Straßenverkehr sollen die Mitgliedsstaaten vorrangig im Stichprobenverfahren für Kontrolle sorgen. Mindestens 30 % der Autofahrer sollen ein Mal im Jahr kontrolliert werden können.

Die Mitgliedstaaten, in denen weniger als 70 % der Bevölkerung Sicherheitsgurte anlegen, sollen während mindestens sechs Wochen pro Jahr intensive Kontrolleinsätze durchführen. Bezüglich des Überfahrens roter Stopplichter sollen vorzugsweise automatische Kontrollgeräte an den Kreuzungen eingesetzt werden, an denen das Überfahren häufig vorkommt und an denen eine überdurchschnittliche Anzahl von Unfällen im Zusammenhang mit dem Überfahren einer roten Ampel festzustellen ist.

Überarbeitung nach zwei Jahren

Zudem wird vorgeschlagen, die Kommission zu verpflichten, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Vorschläge zu deren Aktualisierung vorzulegen, insbesondere was die Effizienz ihrer Durchführung, ihren Anwendungsbereich, die Kontrollpraktiken und die Normierung der Kontrollgeräte anbelangt. Auch bestehe die Möglichkeit, andere Kategorien von Verkehrsverstößen in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen.

Problematische Rechtsgrundlage

Mehrere Mitgliedsstaaten weigern sich jedoch, die nötige Rechtsgrundlage für eine schnelle Verabschiedung der Vorschläge zu akzeptieren.

Parlament und Kommission sind der Ansicht, dass der Vorschlag auf der ersten Säule basiert, da die Union Kompetenzen für die Transportsicherheit besitze.

594 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 35 dagegen, 40 enthielten sich der Stimme.

Quelle: Europ. Parlament - Pressemitteilung vom 17.12.08