Verkehrsrecht -

Justizminister wollen Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinfachen

Bei dem zweitägigen Arbeitstreffen in Dresden haben die Justizminister der Länder u.a. die Vereinfachung des Verfahrens bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Errichtung eines Zentralen Testamentsregisters, aber auch Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeit von Managern diskutiert.

Es wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

Managerverantwortlichkeit
Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise haben die Justizminister Gesetzesänderungen erörtert, um Manager für ihre Entscheidungen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Eine Arbeitsgruppe der Länder hatte hierzu einen Katalog von Vorschlägen erarbeitet. Die Justizminister begrüßen deren Überlegungen für eine strukturelle Verbesserung der Kontrolle des Vorstandes durch den Aufsichtsrat und beauftragen die Arbeitsgruppe, konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen vorzulegen.

Zentrales Testamentsregister
Die Justizminister der Länder haben sich im Rahmen der weiteren Modernisierung der Justiz für die Errichtung eines Zentralen Testamentsregisters ausgesprochen. Damit wird den Gerichten und Notaren ermöglicht, künftig schneller als bisher an Informationen über das Vorliegen von Testamenten, Erbverträgen und anderen erbfolgerelevanten Unterlagen zu gelangen. So können letztwillige Verfügungen noch schneller und zuverlässiger als bisher eröffnet werden. Die Minister haben eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Baden-Württemberg mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt.

Vereinfachung des Verfahrens bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Justizministerkonferenz hat sich mehrheitlich für eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und zugleich für eine Entlastung der Staatsanwaltschaften ausgesprochen. Um das Verfahren schlanker und effizienter zu gestalten, sollen die Staatsanwaltschaften nicht mehr wie bisher an dem Bußgeldverfahren beteiligt werden, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die »nur« ordnungswidrig sind und die nicht im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten stehen. In diesen Fällen sollen die Verwaltungsbehörden künftig auch im gerichtlichen Verfahren für die Aufgaben der Verfolgung zuständig sein.

Gewalt gegen Polizeibeamte eindämmen
Die Konferenzteilnehmer setzen sich gegen die zunehmende Gewalt gegenüber Polizisten ein. Justizminister Geert Mackenroth: »Es ist nicht hinnehmbar, dass einige Personen Sportveranstaltungen oder Demonstrationen zu gewalttätigen Aktionen gegen Polizeibeamte missbrauchen. Zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates ist eine effektive Strafverfolgung dieser Täter. Das sind wir unseren Polizisten schuldig.« Die Justizminister schließen sich dem Anliegen der Innenministerkonferenz, Polizeibeamte besser vor Angriffen zu schützen, an und begrüßen die Entscheidung der Innenminister, die Hintergründe der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte zu untersuchen.

Kinderpornografie im Internet
Die Justizminister der Länder nehmen weitere Schritte im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet in Angriff. Die derzeitige Fassung des Straftatbestandes des verbotenen Besitzes kinderpornografischer Schriften (§ 184b Abs. 4 Strafgesetzbuch) ist auf Druckerzeugnisse zugeschnitten und berücksichtigt nicht, dass heutzutage der Hauptverbreitungsweg der Kinderpornografie das Internet ist. Die Anknüpfung der Strafbarkeit an das Merkmal des »Besitzes« von kinderpornografischen Darstellungen ist problematisch. Die Strafverfolger stoßen oft auf Rechtsprobleme, wenn sich die Täter die Bilddateien »nur« ansehen, ohne sie aktiv auf ihren Rechner herunterzuladen. Die Justizminister bitten das Bundesministerium der Justiz übereinstimmend darum, diese Gesichtspunkte im Rahmen der Erarbeitung einer Gesamtreform des Sexualstrafrechts zu berücksichtigen.

Bessere Kontrolle jugendgefährdender Computerspiele
Das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen soll verbessert werden. Die Altersfreigabe von Computerspielen obliegt der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), deren Beirat sich aus Vertretern verschiedener Gruppierungen von Bund, Ländern, Gesellschaft, Kirchen und Wirtschaft zusammensetzt. Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens hat die USK in vielen Fällen das Mindestalter zu niedrig angesetzt. Die Justizminister sehen hier Handlungsbedarf und fordern eine Stärkung der Rolle der Länder im Freigabeprozess und eine Überprüfung der Kriterien für die Alterseinstufung. Der USK sollte zudem mehr Zeit als die derzeit vorgesehenen zehn Tage für die Prüfung eingeräumt werden. Die Justizminister versprechen sich hiervon einen besseren Schutz Minderjähriger vor jugendgefährdenden Computerspielen. Sie unterstützen ausdrücklich einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 05.06.2009.

Internationaler Gerichtshof für Piraterie
Bei Festnahmen von Piraten am Horn von Afrika stellen sich immer die gleichen Fragen: Wie ist mit den gefangenen Piraten zu verfahren? Wo werden sie inhaftiert? Wer ist für die Strafverfolgung zuständig? Die Verbringung festgenommener Piraten vor nationale Gerichte mit jeweils unterschiedlichen Strafgesetzen und Prozessordnungen stellt auf Dauer keine befriedigende Lösung dar. Piraterie ist Schwerstkriminalität und muss entsprechend bekämpft werden. Die Justizminister wollen hier ein deutliches Signal setzen und fordern, dass die Strafverfolgung von Piraten einem Internationalen Gerichtshof obliegen sollte. Sie sagen der Bundesregierung ihre Unterstützung für dieses Anliegen zu.

Schutz vor Rückfalltätern - Stärkung von Bewährungshilfe und Straffälligenarbeit
Die Justizminister haben Fragen bei der Übermittlung personenbezogener Daten der Bewährungshelfer an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft diskutiert. Sie haben eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit der Prüfung beauftragt, ob und gegebenenfalls wo es einer gesetzgeberischen Klarstellung der Zulässigkeit einer Datenübermittlung zwischen den beteiligten Institutionen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Führungsaufsichtsstellen, Soziale Dienste, Justizvollzugsanstalten, Polizei und Jugendhilfe) durch spezifische Regelungen bedarf. Geert Mackenroth: »Wir brauchen eine datenschutzrechtlich saubere Grundlage für eine Vernetzung zum Schutz der Opfer. Bei einigen Verurteilten, die unter Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht stehen, sind bei einem Rückfall schwere Folgen für Dritte zu befürchten. Bewährungshelfer müssen wissen, dass sie Erkenntnisse über die Gefährlichkeit solcher Verurteilter an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen, wenn es um Gefahren für das Leben, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung Dritter geht.«

Staatsvertrag zur Einhaltung der UN-Antifolterkonvention unterzeichnet
Die Justizminister haben am Rande der Justizministerkonferenz den Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OP-CAT) unterzeichnet.

Damit leisten die Bundesländer ihren Beitrag zur Umsetzung einer internationalen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der UNO. Anknüpfend an die Erfahrungen mit der Europäischen Antifolterkonvention von 1987 haben die Vereinten Nationen auf ihrer Generalversammlung am 18.12.2002 ein Zusatzprotokoll zu ihrer Antifolterkonvention von 1984 beschlossen. Diese - nach den Anfangsbuchstaben ihrer englischen BezeichnungOPCAT genannte - Resolutionsieht die Einrichtung einer nationalen Kommission vor, die befugt ist, regelmäßig die Behandlung von gefangenen oder untergebrachten Personen zu überprüfen, den zuständigen Behörden Empfehlungen zu geben und Vorschläge und Bemerkungen zu Gesetzesentwürfen zu machen. Mit dem unterzeichneten Staatsvertrag gründen die Bundesländer für ihre Zuständigkeitsbereiche eine gemeinsame Länderkommission. Der Bund bildet für seinen Bereich zusätzlich eine eigene Kommission. Beide Kommissionen werden organisatorisch an die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden, eine Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder, angegliedert. Von dort aus werden sie zukünftig die Einhaltung der UN-Antifolterkonvention überwachen.

Der Staatsvertrag muss nun in allen Bundesländern durch die Landesparlamente ratifiziert werden. Anschließend - voraussichtlich Anfang 2010 - kann die Kommission ihre Arbeit aufnehmen.

Die Beschlüsse der Frühjahrskonferenz 2009 sind im Internet abrufbar - hier klicken.

Quelle: Staatsministerium der Justiz Sachsen - Pressemitteilung vom 25.06.09