Verkehrsrecht -

Korrekturverordnung im Straßenverkehrsrecht

Der Bundesrat verlangt den zügigen Erlass einer Korrekturverordnung, die eine Ausnahmevorschrift zur StVO verändert.

Diese bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Pkw-Gespanne bzw. Bus-Gepäckanhänger-Kombinationen 100 km/h statt der sonst üblichen 80 km/h fahren dürfen.

Sie regelt im Einzelnen, welche technischen Anforderungen an die Fahrzeuge zu richten sind und wie das Verfahren für die entsprechende Tempo-100-Zulassung abläuft.

In einer Änderungsverordnung wurden im Jahr 2005 die Bestimmungen der Ausnahmeverordnung an den technischen Fortschritt angepasst und das Genehmigungsverfahren vereinfacht. Beim Vollzug dieser Änderungsverordnung haben sich jedoch Defizite an der Regelung gezeigt, die durch eine neue Verordnung zu beheben sind.

Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte das Bundesverkehrsministerium den Ländern bereits im letzten Jahr zur Stellungnahme zugeleitet. Entgegen der Ankündigung hat es jedoch bislang jedoch keine Verordnung folgen lassen. Deshalb setzt sich der Bundesrat mit der Entschließung für den raschen Erlass dieser neuen Änderungsverordnung ein.

Quelle: Bundesrat - Pressemiteilung vom 20.12.08