7/3.1.6 Verhältnismäßigkeit

Autor: Sadtler

"Bedingen"

Die Kündigungsgründe müssen die ordentliche Kündigung "bedingen" (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), was nur dann der Fall ist, wenn die Kündigung verhältnismäßig ist.81) Das gilt für jede Kündigung, unabhängig davon, ob sie auf betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt ist.82)

Ultima Ratio