LSG Bayern - Urteil vom 13.05.2011 (L 7 AS 293/11 B ER)
I. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 7 AS 223/11 B ER durch Rücknahme der Beschwerde erledigt ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Im vorliegenden Rechtsstreit ist streitig, ob das [...]