LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.2014 (L 5 KR 1002/12)
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 14.02.2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Streitig ist, ob die [...]