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LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 05.01.2015 (L 1 KR 468/14 B ER)

Bezugnahme auf erstinstanzliche EntscheidungIntravitreale Therapie eines Makulaödems

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der zulässigen Beschwerde vom 9. Dezember 2014 muss Erfolg versagt bleiben. Das Sozialgericht (SG) [...]