LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 28.09.2015 (L 20 AS 2161/15 B ER)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 26. August 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe [...]