BSG - Beschluss vom 08.04.2020 (B 12 KR 94/19 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2019 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht [...]