OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.11.2016 (2 A 2864/15)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird - zugleich unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung - für beide Instanzen auf 15.000,-- Euro [...]