VGH Bayern - Beschluss vom 15.09.2017 (7 CS 17.1629)
I. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. I. Der Antragsteller [...]