OLG Brandenburg - Beschluss vom 23.12.1999 (9 WF 228/99)
Die gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 GKG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat den Gegenstandswert für die Folgesache Sorgerecht in dem angefochtenen Beschluß zutreffend mit 1.500,00 DM [...]