OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.02.1999 (1 UF 77/97)
Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 KostO ist in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung der Wert in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig auf 5.000 Deutsche Mark [...]