Als Fallabwandlung wird im Folgenden angenommen, dass der zwischen Herrn Viktor Vogel und den Eheleuten Karl und Karin Kaufbold vereinbarte Kaufpreis i.H.v. 400.000 € teilweise auch durch (dingliche und persönliche) Übernahme der Grundstücksbelastungen auszugleichen wäre. In diesem - in der Praxis nicht allzu häufigen - Fall könnte im Kaufvertrag zusätzlich wie folgt formuliert werden:
Muster: Zusatzklausel im Kaufvertrag bei Schuldübernahme
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