XI. Fallabwandlung: Stundung des (Rest-)Kaufpreises auf längere Zeit

Falls die Beteiligten eine Stundung für Teile des Kaufpreises vereinbaren, etwa bei monatlicher Ratenzahlung oder Hinausschieben der Zahlung des nicht finanzierten Teils des Kaufpreises, so kann der Verkäufer dadurch gesichert werden, dass zur Sicherung des Restkaufpreises eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen wird. Im Kaufvertrag muss diese Sicherungshypothek dazu bewilligt und beantragt werden, etwa wie folgt:

Muster: Zusatzklausel im Kaufvertrag bei Stundung des (Rest-)Kaufpreises