Ist ein Grundstückseigentümer verstorben und soll der Grundbesitz durch seine Erben verkauft werden, so kann dies unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine vorherige Grundbuchberichtigung erfolgen. Im Kaufvertrag sollte diese Besonderheit in den Abschnitten I. und II. deutlich gemacht werden.
Muster: Zusatzklausel im Kaufvertrag bei Verkauf durch Erben - Abschnitt I.
Im Abschnitt II. (Verkauf) kann wie folgt formuliert werden:
Muster: Zusatzklausel im Kaufvertrag bei Verkauf durch Erben - Abschnitt II.
Die Ausnahmen vom Grundsatz der Voreintragung (vgl. § 39 Abs. 1 GBO) für Erben gelten jedoch nur für die Umschreibung des Eigentums und die Eintragung einer Vormerkung. Eine Voreintragung des oder der Erben ist hingegen grundbuchrechtlich weiterhin zwingend erforderlich, wenn z.B. vor Eigentumsumschreibung auf den Käufer dessen Finanzierungsgrundpfandrecht eingetragen werden soll.
Auch im Übrigen ist zu beachten, dass der Verzicht auf eine Voreintragung des oder der Erben Risiken birgt:
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