OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.03.2012 (21 W 35/12)
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 22. Dezember 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2). Außergerichtliche [...]