FNA : 300-15
Fassung vom 10.03.1937
Inkrafttreten der Fassung: 01.04.1937
Außerkraft mit dem: 29.11.2007
Zuletzt geändert durch:Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 (BGBl. I 2007 S. 2614)
Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 [Zuständigkeit] § 2 (aufgehoben) § 3 [Rechtsweg] § 4 [Abgabe] Zweiter Abschnitt Annahme § 5 [Hinterlegungsfähigkeit] § 6 [Verfügung der Hinterlegungsstelle] Dritter Abschnitt Verwaltung der Hinterlegungsmasse § 7 [Zahlungsmittel] § 8 [Verzinsung] § 9 [Urkunden und Kostbarkeiten] § 10 [Geschäftsbesorgung während der Hinterlegung] § 11 [Befreiung von Verbindlichkeiten] Vierter Abschnitt Herausgabe § 12 [Herausgabe] § 13 [Herausgabeverfügung] § 14 [Schriftliche Erklärungen] § 15 [Behördliches Herausgabeersuchen] § 16 [Vorgehen nach gestellem Hinterlegungsantrag] § 17 [Herausgabeort] § 18 [Haftung] Fünfter Abschnitt Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe § 19 [Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe bei Fällen nach Vorschriften des BGB] § 20 [Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe bei Fällen nach Vorschriften des Gesetzes über die Zwangsversteig... § 21 [Erlöschen des Anspruchs in den übrigen Fällen] § 22 [Fortbestehende Veranlassung zur Hinterlegung]
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