Die Abrechnung eines Bauvertrags – hier erfahren Sie, wie Sie als Anwalt Probleme bei der Abrechnung erfolgreich lösen und Ihre Mandanten optimal beraten!

Für die Vergütung von Werkleistungen ist im Rahmen eines Bauvertrags zunächst eine Abrechnung erforderlich. Doch wie gehen Sie als Anwalt in Fällen vor, in denen der Bauvertrag gekündigt wurde, aber aufgrund bereits erbrachter Leistungen dennoch abgerechnet werden soll? Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie Ihre Mandanten zuverlässig bei Abrechnungsproblemen im Rahmen eines Bauvertrags unterstützen. Hier auch für Sie: BGH-Rechtsprechung zur Abrechnung bei gekündigten Bauverträgen und ein Klagemuster für eine Schadensersatzklage aufgrund fehlerhafter Abrechnung.

 

Abrechnung im Bauvertrag: Abrechnungsregeln und Abrechnungsfehler

Bei einer Schadensersatzklage wegen Abrechnungsfehlern im Bauvertrag ist es im Sachvortrag u.a. erforderlich, die Tatsachen anzugeben, aus denen sich die fehlerhafte Abrechnung objektiv ergibt. Fraglich ist hier, welche Anforderungen an die Einzelheiten dieser Darstellung geknüpft werden, insbesondere, inwieweit die Rechenprozesse im Klageschriftsatz wiedergegeben werden müssen. Der folgende Fachbeitrag erläutert, welche Abrechnungsregeln hier gelten und wie Sie als Anwalt Fehler bei der Prüfung der Abrechnung erfolgreich behandeln.

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Rechtsprechung: Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags (BGH-Urteil)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage, wie ein vorzeitig beendeter Pauschalvertrag abzurechnen ist und wann ausnahmsweise eine vereinfachte Abrechnung in Betracht kommt.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Der Werklohnanspruch des Unternehmers kann im Fall eines vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrags, sofern lediglich ganz geringfügige Leistungen ausstehen und keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird."

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Rechtsprechung: Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags – Restwerklohn nach Kündigung kann durch Abzug der Drittunternehmerkosten ermittelt werden (BGH-Beschluss)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage, ob der Restwerklohn nach Kündigung durch Abzug der Drittunternehmerkosten ermittelt werden kann.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. "Eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrags kann, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht, auf eine Abrechnung gestützt werden, wonach vom vereinbarten Werklohn die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerks abgezogen werden.

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Abrechnung beim Bauvertrag nach Pauschalpreisvertrag – so beraten Sie Ihre Mandanten optimal

Wie erfolgt die Abrechnung bei einem Bauvertrag nach Pauschalpreisvertrag? Was ist bei dieser Abrechnung zu beachten? Welche Anforderungen werden an die Abrechnung dieses Bauvertrags gestellt? Lesen Sie unseren Fachbeitrag und erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und mehr!

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Rechtsprechung: Anforderungen an die Abrechnung der erbrachten Leistung bei vorzeitiger Kündigung eines Pauschalvertrags (Urteil des OLG Hamm)

Leitsätze:

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2. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Anschluss an eine Kündigung hat auf der Grundlage der Urkalkulation des Auftragnehmers zu erfolgen. Hat der Auftragnehmer den Vertrag nur auf Grundlage überschlägiger Zahlen oder ohne jede Berechnung seiner Kosten geschlossen, hat er zwecks Bewertung des Anteils der erbrachten Leistungen an der geschuldeten Gesamtleistung nachträglich eine (fiktive) Kalkulation zu erstellen, die zu dem vereinbarten Preis passt und seiner Kostenstruktur möglichst gut entspricht. Dabei kann er sich jedoch darauf berufen, alle maßgeblichen Einzelpositionen und Kostenelemente entsprächen gleichermaßen demselben Prozentsatz gemessen am üblichen Kostenniveau, falls nicht der Auftraggeber nachvollziehbar eine abweichende besondere Kostenstruktur des Auftragnehmers behauptet.

3. Grundsätzlich kann der Wert der erbrachten Leistungen bei fehlender Urkalkulation demnach so berechnet werden, dass der übliche Preis der erbrachten Leistungen ins Verhältnis zum üblichen Preis der vereinbarten Gesamtleistung gesetzt wird und sich der dabei ergebende Faktor mit dem vereinbarten Gesamtpreis multipliziert wird.

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Muster: Schadensersatzklage gegen den Architekten wegen fehlerhafter Abrechnung

Downloaden Sie hier unser zeitsparendes Klagemuster für eine Schadensersatzklage wegen fehlerhafter bauvertraglichen Abrechnung. Zudem erhalten Sie hier Checklisten für ein effektives Mandantengespräch, ausführliche Erläuterungen zum Schriftsatzmuster sowie eine Übersicht über mögliche Einwände des Beklagten und Hinweise, wie Sie diese Einwände für Ihren Mandanten erfolgreich abwehren!

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