Nach aktuellen Berechnungen standen im Zeitraum von 2022 bis 2026 in rund 190.000 Familienunternehmen die Unternehmensnachfolge an. Von Zahlen dieser Größenordnung ist auch in den kommenden Jahren auszugehen. Derweil ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge die größte unternehmerische Herausforderung. Deshalb ist eine vorausschauende Regelung der Unternehmensnachfolge durch vorweggenommene Erbfolge, Testament und Gesellschaftsvertrag unter Einplanung der Steuerfolgen ein unverzichtbarer Teil jeder erfolgreichen Unternehmenspolitik. Unsere Fachbeiträge erläutern nochmals umfassend die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge und stellen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten dar, mit Mustervorlagen und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen.
Das Auseinandersetzen mit der eigenen Endlichkeit stellt für so manch einen Betroffenen ein zu verdrängendes Problem dar. Jedoch kommt der Nachlassplanung vor allem im Kontext einer Unternehmerschaft außerordentliche Bedeutung zu. Dies verdeutlicht ein Blick auf gesetzlichen Regelungen, ohne das eine voweggenommenen Erbfolge in Angriff genommen wird. Dieser Fachbeitrag erläutert umfassend die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge und zeigt so, weshalb eine Nachlassgestaltung durch den Erblasser vorgenommen werde sollte und wie diese im optimal Fall aussehen kann. Klicken Sie hier.
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Eine der Lösungsmöglichkeiten um den Nachteilen und Risiken der gesetzlichen Regelung im Erbfall zu entgehen ist der Erbvertrag. Er stellt vor allem für andere Personen als Ehegatten, die eine Verfügung von Todes wegen treffen wollen, ein wichtiges Instrument dar. Zudem ist der Abschluss eines Erbvertrags sinnvoll, wenn eine Verknüpfung der Erbfolge an eine lebzeitige Verpflichtung (z.B. einer Pflegeverpflichtung) gewünscht wird. Der Fachbeitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und inhaltlichen Anforderungen an einen Erbvertrag. Des Weiteren enthält er eine Mustervorlage für einen Erbvertrag. Klicken Sie hier.
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Neben der Anordnung der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser durch Erteilung einer Vollmacht auch die Möglichkeit, Bestimmungen zu treffen, die die Abwicklung seines Nachlasses betreffen. Vom Erblasser erteilte Vollmachten gelten grundsätzlich über dessen Tod hinaus, vgl. §§ 168 Satz 1, 672 Satz 2 BGB. Damit steht dem Erblasser eine Möglichkeit zur Verfügung, für die oft recht lange Zeit vom Erbfall bis zur Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses die Handlungsfähigkeit bezüglich seines Vermögens und auch die ununterbrochene Verwaltung einzelner Vermögensbestandteile, wie etwa eine Unternehmung, zu erhalten. Erfahren Sie in diesem Beitrag alle über die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Finden Sie zudem eine hilfreiche Checkliste und Mustervorlage für den Anwendungsfall in der Praxis! Klicken Sie hier.
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Bei dem Unternehmertestament handelt es sich um eine letztwillige Verfügung von Todes wegen (§ 1937 BGB), die speziell den Problemen um die Vererbung von Unternehmen oder Anteilen an Unternehmen Rechnung tragen soll. Mit seinem Testament trifft der Unternehmer Anordnungen für die Sicherung des Fortbestandes seines Unternehmens. Dabei kann es sich um ein Einzelunternehmen, um eine Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft handeln. Gleichzeitig ordnet der Unternehmer seine privaten Angelegenheiten für den Fall seines Ablebens in seiner Verantwortung gegenüber seiner Familie. Neben der Nachfolge in den Vermögenswert kann der Unternehmer die Nachfolge in der Person als Unternehmer regeln. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten ein Unternehmertestament eröffnet und profitieren Sie von unserer Mustervorlage. Klicken Sie hier.
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