Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist die Bezeichnung der Zustände im Betrieb als „schlimmer als in einem KZ“ grundsätzlich…
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer…