Arbeitsrecht, Steuerberatung -

Studienfinanzierung auch auf Umwegen nicht steuerbegünstigt

Viele Stundenten finanzieren sich ihr Studium mit Nebenjobs. Bietet es sich da nicht an, das Kind im eigenen Betrieb zu beschäftigen und gleichzeitig Steuern zu sparen?

Arbeitsverträge mit Ehegatten oder Kindern können verschiedene Vorteile bieten. Möglich ist eine Ersparnis bei der Gewerbesteuer, die Inanspruchnahme zusätzlicher Freibeträge wie den Arbeitnehmerpauschbetrag oder eine günstige Pauschalversteuerung als Aushilfskraft.

Allerdings erfordert die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen mit Familienangehörigen, dass der Arbeitsvertrag inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, tatsächlich durchgeführt wird und zivilrechtlich wirksam ist. Der Vertrag sollte daher auch die wichtigsten Rechte und Pflichten festlegen, wie Art und Umfang der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Höhe des Lohns, Kündigungsfristen.

Hiervon ausgehend hat das Finanzgericht Sachsen-Anhalt das Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters nicht anerkannt:

Der Sohn hatte neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und einen Pkw der Luxusklasse für die Fahrten zur Uni zur Verfügung gestellt bekommen. Im Gegenzug war er nur verpflichtet, sein Studium zu betreiben und in den Semesterferien in der Kanzlei mitzuarbeiten – ohne feste Arbeitszeiten und ohne eigenen Aufgabenbereich. Bei diesem Sachverhalt half auch nicht, dass der Vater mit einem weiteren familienfremden Studenten eine vergleichbare Vereinbarung getroffen hatte. Diese war allerdings bereits nach wenigen Monaten einvernehmlich wieder gelöst worden.

Quelle: FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.02.06