Sozialrecht -

Künstlersozialabgabe für Dirk Novitzki

Im Rechtsstreit zwischen der Frankfurter ING-DiBa und der Künstlersozialkasse hat Letztere vor dem Hessischen Landessozialgericht einen Erfolg erzielt.

Das Gericht folgte der Auffassung der Sozialversicherung, die ING-DiBa müsse für Werbespots mit dem Basketballspieler Dirk Novitzki einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse abführen.

Die Bank hatte geltend gemacht, Dirk Novitzki sei kein Künstler, sondern Sportler, eine Künstlersozialabgabe falle daher nicht an.

Die Künstlersozialversicherung argumentierte dagegen, nach dem Gesetz seien auch Unternehmer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Novitzki sei in den Werbespots für die ING-DiBa künstlerisch tätig geworden. Seine Honorare unterlägen daher auch der Sozialversicherungspflicht.

Quelle: LSG Hessen - Pressemitteilung vom 26.03.07