Sozialrecht -

Richtigstellung zu einer Presseverlautbarung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Das Bundessozialgericht hat eine Richtigstellung zu der Presseverlautbarung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 2. Juni 2006 abgegeben.

Betroffen ist das BSG-Urteil zu Abschlägen auf Erwerbsminderungsrenten vom 16. Mai 2006 (B 4 RA 22/05 R).

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) stellt in der genannten Pressemitteilung unter Berufung auf eine Pressemeldung des BSG folgende Behauptung auf:

"Das Bundessozialgericht vertritt in einem Urteil vom 16. Mai 2006 die Meinung, dass die seit Anfang 2001 bei Renten wegen Erwerbsminderung eingeführten Abschläge diejenigen Rentner nicht treffen dürfen, die bei Rentenbeginn jünger als 60 sind."

Diese Behauptung ist unrichtig. Im Terminsbericht des BSG vom 26. Mai 2006 (Nr 26/06 zu Ziffer 2) findet sie sich nicht. Auch in der mündlichen Urteilsbegründung, die der Sitzungsvertreter der DRVB angehört hat, wurde diese - offensichtlich gesetzwidrige - Meinung nicht geäußert.

Das BSG hat demgegenüber festgestellt, dass auch Rentner, die bei Rentenbeginn "jünger als 60" sind, den Abschlägen unterliegen, dies aber nach dem Gesetz und dessen Entstehungsgeschichte erst, wenn sie die Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen.

Quelle: BSG - Pressemitteilung vom 17.07.06