2/11 Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zu einem neuen Fachkräfteeinwanderungsrecht (Stand: Februar 2023)

Um dem wachsenden Bedarf an Fachkräften in Deutschland zu begegnen, soll die Arbeitsmigration für Nicht-EU-Bürger erleichtert und qualifiziertes Fachpersonal für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden. Ein erster Schritt in dieser Richtung war das am 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz,1) das sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen hat. Der Arbeitskräftegewinnung dient auch das sogenannte Chancen- Aufenthaltsgesetz,2) das der Bundestag am 02.12.2022 verabschiedet hat. Mit diesem Gesetz sollen Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland am 01.01.2022 seit fünf Jahren geduldet worden ist, ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. Zeitgleich mit diesem Gesetzgebungsverfahren hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier für ein modernes Einwanderungsgesetz verabschiedet,3) das nach Ausarbeitung von Details im Frühjahr 2023 verabschiedet werden soll.

Dreisäulenkonzept