2/7 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.10.2022 (Stand: Oktober 2022)

Die am 25.05.2022 ausgelaufene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 01.10.2022 wieder in Kraft gesetzt, um das betriebliche Infektionsgeschehen in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten so gut wie möglich einzudämmen.

Die Verordnung verpflichtet die Arbeitgeber, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 praktizierten Maßnahmen und Instrumente der Pandemiebekämpfung wie

betriebsbezogene Kontaktbeschränkungen und Verringerung der Bürobelegung,

Hygieneregelungen,

Lüftungsverhalten,

betriebliche Maskenpflichten,

Testangebote und

die arbeitgeberseitige Unterstützung bei Impfungen

erneut einzusetzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und das betriebliche Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten.

Zugleich aber wurden in der neuen Fassung die Verpflichtungen der Arbeitgeber gegenüber den vorangehenden Regelungen merklich reduziert.

2/7.1 Bekämpfung des betrieblichen Infektionsgeschehens mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnungen