2/4 Das neue Teilhabechancengesetz (Stand: Februar 2019)

Neuregelung ab 01.01.2019

Der Deutsche Bundestag hat am 08.11.2018 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke in zweiter Beratung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II -ÄndG) angenommen.1) Das Gesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft.

2/4.1 Rechtspolitischer Hintergrund

Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen Arbeitslosenzahl in den vergangenen Jahren gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit Langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben.