2/4 Der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.10.2022 (Stand: Oktober 2022)

Mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz,1) das am 30.06.2022 in Kraft getreten ist, wurde der gesetzliche Mindestlohn, der erstmals im Jahr 2015 eingeführt wurde, auf 12 Euro je Zeitstunde ab dem 01.10.2022 angehoben. Er steigt damit in einem Schritt von aktuell 10,45 Euro - die Höhe ist seit dem 01.07.2022 maßgeblich - um fast 15 % auf die besagten 12 Euro. Bei der noch immer weithin üblichen 40-Stunden-Woche und einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 174 Stunden beträgt der durchschnittliche monatliche Bruttoentgeltanspruch eines Arbeitnehmers damit dann 2.088 Euro.

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit2) betrifft die Erhöhung rund 22 % aller Arbeitsverhältnisse. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015. Profitieren werden vor allem Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs sowie Neueinsteiger.

2/4.1 Gesetzliche Neuregelung