2/16 Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber - Das gilt für Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022 (Stand: August 2022)

Vor wenigen Tagen, am 23.06.2022, hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht beschlossen, mit der - wie es in der Richtlinie heißt - transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie") geschaffen und die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts gefördert werden sollen. Die Zustimmung des Bundesrats, die Ende Juli ansteht, ist lediglich eine Formalie.

Das Gesetz, das bereits am 01.08.2022 in Kraft tritt, führt zu weitreichenden Änderungen im Nachweisgesetz, die künftig bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten sind. Besonders gravierend ist die Regelung, wonach ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro für jeden Verstoß (§ 4 NachwG n.F.) geahndet werden kann.

Für Arbeitgeber besteht daher dringender Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge.

2/16.1 Bisherige Nachweispflichten