2/2 Die Neuerungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes in der Praxis (Stand: Februar 2022)

Kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt1) verabschiedet, das am 18.06.2021 in Kraft getreten ist. Das mit dem Kurztitel "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" versehene Gesetz erleichtert vor allem die Gründung von Betriebsräten und verbessert den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmer. Es stärkt zudem die Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit und beim Einsatz künstlicher Intelligenz in den Betrieben, und es vereinfacht - durch die Fortschreibung der provisorischen Regelungen zur digitalen Kommunikation - die (Sitzungs-)Arbeit der Betriebsräte. Welche konkreten Auswirkungen haben die Neuregelugen in der Praxis?

2/2.1 Neuregelungen zur Wahl des Betriebsrats

Das als Artikelgesetz angelegte Modernisierungsgesetz modifiziert das BetrVG an zahlreichen Stellen. Im Mittelpunkt steht dabei die Wahl des Betriebsrats.

Senkung des Wahlalters (§ 7 BetrVG)