2/9 Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis 30.06.2023 (Stand: Februar 2023)

Was im März 2020 als pandemiebedingte und vorübergehende Maßnahme des Gesetzgebers vorgestellt und verabschiedet wurde - das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld"1) - entwickelt sich offenbar zu einer Dauereinrichtung: Das Bundeskabinett hat am 14.12.2022 eine Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen, mit der die Sonderregelungen bis zum 30.06.2023 fortgeschrieben werden; die Änderungen sind bereits am 01.01.2023 in Kraft getreten.

2/9.1 Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld als Kriseninstrumente