2/8 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber (Stand: Dezember 2022)

Nach zahlreichen Verzögerungen wird zum 01.01.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommen. Die Einführung einer eAU hat der Gesetzgeber bereits am 18.09.2019 im Bürokratieentlastungsgesetz III1) beschlossen. Ursprünglich sollte sie bereits zum 01.01.2022 starten. Die Coronapandemie führte jedoch zur Verzögerung der technischen Umsetzung bei den Ärzten, was dazu veranlasste, die Einführungsphase zu verschieben. Nun werden auch die Arbeitgeber für die Arbeitsverhältnisse, die der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, ab Beginn des Jahres 2023 in die Pflicht genommen; sie müssen jetzt ihrerseits bei den Krankenkassen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abrufen. Damit beschreitet der Gesetzgeber digitales Neuland für die AU-Bescheinigung, worauf sich vor allem die Arbeitgeber vorbereiten müssen.

2/8.1 Aktuelle Rechtslage