| Autor: Garben |
Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis auch ohne jeglichen Grund gekündigt werden. Nur wenn das
Das KSchG ist anwendbar, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
| 1. | Im Betrieb sind regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 Abs. 1 KSchG) |
| 2. | Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechungen seit mehr als sechs Monaten ("Wartezeit, § 1 KSchG") |
Aus diesen Voraussetzungen ergibt sich, dass für einen beachtlichen Teil der deutschen Arbeitnehmer (ca. 20 %) kein Kündigungsschutz besteht. Die Kündigung in diesen sogenannten Kleinbetrieben durch den Arbeitgeber bedarf keines Grunds und muss - neben einigen formellen Anforderungen - nur die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen beachten (§ 622 BGB), sofern nicht vertraglich längere Fristen vereinbart sind.
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