Frage 20: Was sind wichtige Entscheidungen der Arbeitsgerichte?

Autor: Garben

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung

Verletzende oder beleidigende Äußerungen gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.5)

Betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit

Kurzarbeit spricht dafür, dass der Arbeitgeber nur von einem vorübergehenden Arbeitsmangel und nicht von einem dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf ausging. Ein nur vorübergehender Arbeitsmangel wiederum kann eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen.

Dieses aus der Kurzarbeit folgende Indiz kann der Arbeitgeber durch konkreten Sachvortrag entkräften.6) Entfällt die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund später eingetretener weiterer Umstände oder veränderter wirtschaftlicher und/oder organisatorischer Rahmenbedingungen auf Dauer, so kann trotz der Kurzarbeit ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung bestehen.7)

Anmerkung Mit der Kündigung wird dann aber der Anspruch auf Kurzarbeitergeld entfallen (§ 98 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichtanzeige einer Nebentätigkeit