Frage 12: Wer übernimmt die Kosten einer Klage?

Autor: Garben

In einem Kündigungsschutzprozess können Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen entstehen.

In den arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer das Verfahren gewonnen hat. Einen Erstattungsanspruch gegen den Verlierer gibt es hier nicht.

Rechtschutzversicherungen übernehmen - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - i.d.R. sämtliche Kosten, die im arbeitsgerichtlichen Verfahren entstehen.

Letzte redaktionelle Änderung: 02.08.2021