Kündigung vor Dienstantritt
Mangels ausdrücklicher Regelung ist die Kündigung vor Dienstantritt zulässig. Sie unterliegt den gleichen Bedingungen wie eine solche nach Dienstantritt. Durch ergänzende Vertragsauslegung ist der Beginn der Kündigungsfrist zu ermitteln. Umstritten ist, ob derartige Kündigungen Schadensersatzansprüche auslösen können. Dies wird befürwortet, wenn eine Vertragsstrafe bereits im Arbeitsvertrag für den Fall einer vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist (hiervon rät Diller mit guten Gründen ab: ArbRB 2003, 221), wobei entscheidend aber die Frage nach der Kausalität für die Frage des Schadensersatzanspruchs sein dürfte (so Legerlotz, ArbRB 2003, 92 ff.).
Enthält der zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Frage der Zulässigkeit
einer Kündigung vor Dienstantritt?
Formulierungsbeispiel: "Vor Beginn
des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen."
Kommt eine ordentliche Kündigung oder eine
außerordentliche Kündigung in Betracht?
Bestehen Sonderkündigungsvorschriften?
Mutterschutzgesetz/Bundeserziehungsgeldgesetz?
Nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist auch in diesem Fall der Betriebsrat anzuhören.
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