LSG Bayern - Beschluss vom 01.09.2009 (L 12 EG 75/08)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 21. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten. III. Die Revision [...]